Nutzungsbedingungen für Restmengenbörse
der PRO-plast Kunststoff GmbH, Dieselstraße 4-6, 64347 Griesheim (nachfolgend "PRO-plast" genannt), gültig ab 10.10.2003
1. Geltungsbereich
- PRO-plast betreibt eine Restmengenbörse für technische, Hightech- und TPE-Rohstoffe und veröffentlicht diesbezüglich eigene Verkaufsinserate sowie Verkaufsinserate Dritter auf ihrem elektronischen Marktplatz unter der Internetadresse www.pro-plast.com.
- Der Verkäufer einer Restmenge (nachfolgend "Verkäufer" genannt) beauftragt PRO-plast nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen, den im Auftrag spezifizierten Artikel in Form eines standardisierten Verkaufsinserates auf dem elektronischen Marktplatz von PRO-plast zu veröffentlichen. Mit einem Verkaufsinserat kann immer nur ein Artikel angeboten werden. Mit dem Verkaufsinserat werden die Kontakt- und Adressdaten des Verkäufers veröffentlicht.
- PRO-plast tritt im Verhältnis zu dem Verkäufer und dessen potenziellen Kunden, die an einem Vertragsabschluss aufgrund eines Verkaufsinserates interessiert sind, einzig und allein als unabhängiger Betreiber der Website www.pro-plast.com auf. PRO-plast unterstützt lediglich den Vertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dessen Kunden mit Hilfe der Veröffentlichung des jeweiligen Verkaufsinserates. PRO-plast wird keinesfalls zwischen dem Verkäufer und dessen Kunden in deren Namen Verträge verhandeln oder abschließen. Ein Vertrag über den Verkauf eines Artikels kommt allein zwischen dem Verkäufer und dessen Kunden zustande. PRO-plast übernimmt auch nicht die physische Auslieferung der von dem Kunden inserierten Artikel oder die Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Insofern ist PRO-plast nach Freigabe und Auftragsbestätigung eines Verkaufsinserates durch den Kunden sowie gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung lediglich zur Veröffentlichung des Verkaufsinserates verpflichtet.
- Die Beauftragung eines Verkaufsinserates erfolgt ausschließlich unter Anwendung der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige verkäuferseitige Bedingungen gelten nicht zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch, wenn PRO-plast der Geltung solcher Bedingungen des Verkäufers nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Beauftragungsverfahren für Verkaufsinserate
- Um direkt über die Website www.pro-plast.com Verkaufsinserate veröffentlich zu können, ist eine Registrierung des Verkäufers erforderlich. Hierzu erhält der Verkäufer von PRO-plast ein Passwort, mit dem er sich zusammen mit seiner diesem Passwort zugeordneten E-Mailadresse auf dem elektronischen Marktplatz einloggen kann.
- Für das zu veröffentlichende Verkaufsinserat schickt der Verkäufer PRO-plast schriftlich oder in Textform einen Auftrag (Der Textform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen genügt das versandte Internetformular). Sofern der Auftrag nicht unter Verwendung des auf der Website www.pro-plast.com elektronisch bereitgestellten Formulars erteilt wird, muss er dennoch diese Nutzungsbedingungen wirksam in Bezug nehmen, um für PRO-plast annehmbar zu sein.
- PRO-plast prüft jeden eingegangenen Auftrag darauf, ob alle relevanten Informationen vollständig und korrekt enthalten sind. Wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen, erstellt PRO-plast das jeweilige Verkaufsinserat und sendet dieses in Textform zur Freigabe und Auftragsbestätigung an den Verkäufer zurück. Nach Freigabe und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer veröffentlicht PRO-plast das Verkaufsinserat auf ihrem elektronischen Marktplatz. Freigabe und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Auftrag des Verkäufers wird mit Freigabe und Auftragsbestätigung des Verkaufsinserates wirksam.
- Ungeachtet der vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 2 behält sich PRO-plast das Recht vor, Aufträge abzulehnen.
3. Veröffentlichung von Verkaufsinseraten
- Gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verpflichtet sich PRO-plast, das vom Verkäufer gemäß Ziffer 2.3 freigegebene und bestätigte Verkaufsinserat auf der Website www.pro-plast.com zu speichern und im Internet auf dem unter www.pro-plast.com abrufbaren Angebot zu veröffentlichen.
- Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des Verkaufsinserates auf der Internetseite.
- Ab der ersten Veröffentlichung bleibt das Verkaufsinserat über einen Zeitraum von 90 Kalendertagen auf der Website www.pro-plast.com gespeichert und abrufbar. Die Veröffentlichung kann um weitere Zeiträume von jeweils 90 Kalendertagen verlängert werden, wenn der Verkäufer dies bei PRO-plast beantragt und PRO-plast dem zustimmt. Verlängerungsantrag und Zustimmung müssen jeweils schriftlich oder in Textform vorgenommen werden.
- Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, den Abbruch der Veröffentlichung seines Verkaufsinserates zu verlangen. Eine Rückerstattung der Vergütung kann der Verkäufer dabei nicht, auch nicht anteilig, verlangen.
- Die Website www.pro-plast.com und die Verkaufsinserate stehen normalerweise 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung. Betriebsunterbrechungen sind aber möglich. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
- Der Verkäufer genießt keine Exklusivrechte. PRO-plast wird neben eigenen Verkaufsinseraten und dem Verkaufsinserat des Verkäufers weitere Verkaufsinserate anderer Verkäufer auf der Website www.pro-plast.com veröffentlichen.
4. Pflichten des Verkäufers
- Der Verkäufer ist verpflichtet, das Verkaufsinserat unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer Woche nach der ersten Veröffentlichung geltend zu machen. Meldet der Verkäufer innerhalb der vorgenannten Frist keine wesentlichen Mängel, gilt das Verkaufsinserat nach Fristablauf als abgenommen mit der Folge, dass Änderungswünsche nur über einen neuen, kostenpflichtigen Auftrag umgesetzt werden können.
- Der Verkäufer ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages und der Veröffentlichung erforderlich ist.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die vom Verkäufer geschuldete Vergütung beträgt pro Verkaufsinserat mit einer Laufzeit von jeweils 90 Kalendertagen und pro vereinbartem Verlängerungszeitraum netto 25 Euro (in Worten: fünfundzwanzig Euro).
- Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise sind als Nettopreise angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Elektronische Beweismittel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form vorliegen, gelten als zulässiges Beweismittel zwischen den Vertragsparteien.
7. Haftungsbeschränkung bei Schadens- und Aufwendungsersatz
- PRO-plast haftet bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Fehlen der von PRO-plast garantierten Beschaffenheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRO-plast gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt wird. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Freigabe und Auftragsbestätigung des betreffenden Auftrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Falle der Haftung von PRO-plast ist ein Mitverschulden des Verkäufers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt auch dann vor, wenn der Verkäufer es versäumt hat, durch angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirken von außen (z.B. gegen Computerviren) die einzelnen Daten oder einen gesamten Datenbestand zu schützen.
- Soweit die Haftung nach Maßgabe von Ziffer 7.2 auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, geht PRO-plast davon aus, dass pro Schadensfall 5.000 Euro und insgesamt 10.000 Euro pro Auftrag ausreichend sind, um im Schadensfall den typischen und vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollte dieser Betrag für den nach Ziffer 7.2 typischen oder vorhersehbaren Schaden nicht ausreichen, wird der Verkäufer PRO-plast bei der Übermittlung des betreffenden Auftrages darauf hinweisen, damit die Absicherung gegen ein evtl. höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
- Die in dieser Ziffer 7 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PRO-plast.
- Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 7 finden entsprechend Anwendung, wenn PRO-plast an Stelle von Schadensersatz Aufwendungsersatz zu leisten hat.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von PRO-plast für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gem. § 536 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Verjährung
Ansprüche wegen Sachmängeln, Rechtsmängeln oder der Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis verjähren in einem Jahr. Hiervon abweichend gilt die nach dem Gesetz maßgebliche regelmäßige Verjährungsfrist bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie, wenn PRO-plast einen Mangel arglistig verschwiegen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach dem Produkthaftungsgesetz haftet oder eine Garantie für eine nicht vorhandene Beschaffenheit übernommen hat.
9. Schlussbestimmungen
- Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für das Abweichen von dem vorstehenden Schriftformerfordernis.
- Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz von PRO-plast vereinbart.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bzw. des auf ihrer Grundlage erteilten Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung vereinbaren, die die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bedacht.
10. Anschrift und Kontakt
PRO-plast Kunststoff GmbH
Dieselstraße 4-6
D-64347 Griesheim
Telefon: +49 (0)6155 / 84 05 - 0
Telefax: +49 (0)6155 / 84 05 - 55
E-Mail: info@pro-plast.de
Internet: www.pro-plast.com
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